Praxis-Talk:

E-Mobilität im Mehrparteienhaus – Vorgehen, Herausforderungen und Tipps für die Umsetzung

Termin:

    • 08.11.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Die Inhalte sind identisch zum Praxis-Talk  vom 22.05., je nach Beteiligung der Teilnehmer können jedoch unterschiedliche Schwerpunkte bestehen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Praxis-Talk wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Die drei E-Mobilitätsexperten Dirk Giebels, Richter Wolfgang Dötsch und Versicherungsexperte Volker Sosna beantworten in unserem Praxis-Talk anhand von drei ausgewählten Praxisfällen Fragen rund um das Thema Elektromobilität im Mehrparteienhaus:

  • Wie gehen Sie als Verwalter mit Anfragen von Eigentümern und Mietern bzgl. Elektromobilität in der Tiefgarage um?
  • Welche rechtlichen, technischen und versicherungsbezogenen Aspekte sind zu berücksichtigen?
  • Wie können Sie Haftungsfallen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen mit entsprechender Beschlussfassung vermeiden?
  • Welche Kosten kommen auf die Eigentümer zu?
  • Was ist generell mit Blick auf Risiken, Haftungsansprüchen und Versicherungsschutz zu berücksichtigen?

Fall 1)

Sie verwalten die WEG Elon-Musk-Str. 1 in Elektrohausen. Zu Ihrer Wohnanlage gehört auch eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen. Ein Wohnungseigentümer hat nun in Eigenmacht einen Elektriker beauftragt, für sein neu angeschafftes Elektrofahrzeug eine Wallbox an seinem Stellplatz zu installieren und teilt Ihnen dies anschließend mit.

Fall 2)

Sie verwalten die WEG Elon-Musk-Str. 1 in Elektrohausen mit 20 Wohneinheiten. Zu der Wohnanlage gehört auch eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen. 5 Wohnungseigentümer haben sich nun untereinander im Vorfeld der anstehenden Eigentümerversammlung darauf verständigt, an „ihren“ jeweiligen Tiefgaragenstellplätzen kurzfristig eine Wallbox installieren zu lassen. Von Seiten anderer Eigentümer erhalten Sie die Information, dass die übrigen Eigentümer kein Interesse an der Installation einer Wallbox an „ihrem“ Tiefgaragenstellplatz haben. Die 5 Eigentümer fordern nun die Verwaltung auf, darüber auf der geplanten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss zu fassen und die Eigentümer umfassend zu informieren.

Fall 3)

Sie verwalten die WEG Elon-Musk-Str. 1 in Elektrohausen mit 20 Wohneinheiten. Zu der Wohnanlage gehört auch eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen. Im Vorfelde der anstehenden Eigentümerversammlung tritt der Verwaltungsbeirat an Sie mit der Information heran, dass die Gemeinschaft gerne nunmehr alle Tiefgaragenstellplätze mit einer Wallbox und einem modernen Lademanagementsystem ausstatten möchte.Teilnehmer können jedoch unterschiedliche Schwerpunkte bestehen.